GAZ-Academy: Umrüstung und Nutzung von Allgemeinleuchten als Notleuchten

GAZ-Academy:

Umrüstung und Nutzung von Allgemeinleuchten

als Notleuchten

 

Wie sieht die Praxis aus?

In Bauvorhaben wird häufig die Forderung gestellt, die Funktion der Notbeleuchtung in Allgemeinleuchten zu integrieren. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei zu beachten haben.

Gerade bei architektonisch anspruchsvollen Bauvorhaben, sowie in Treppenhäusern und bei der Außenbeleuchtung, werden aus ästhetischen Gründen häufig Allgemeinleuchten gleichfalls als Sicherheitsleuchten geplant und eingesetzt.

Wenn diese Allgemeinleuchten ausgesucht werden muss vordergründig auf die Gebrauchsfähigkeit an Notbeleuchtungsanlagen geachtet werden. Dabei werden oft Leuchten ausgewählt, deren "Standard-Vorschaltgeräte" gleichspannungstauglich sind. Diese Eigenschaft allein reicht jedoch nicht aus, um die normativen Forderungen zu erfüllen.

Welche Normen müssen beachtet werden?

Nachfolgende Auflistung zeigt, welche Normen für unser Thema relevant sind und Beachtung finden sollten. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
DIN EN 1838:2013-10: Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
DIN EN 60598-1:2015-10: Leuchten – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen
DIN EN 60598-2-22:2015-06: Leuchten – Teil 2 – 22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
DIN EN 61347-2-7:2012-11 – Geräte für Lampen – Teil 2 – 7: Besondere Anforderungen an batterieversorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung (mit Einzelbatterie)
DIN VDE 0100-560:2013-10 – Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.[7] RED – Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU EMV – Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU
RoHS – Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe 2011/65/EU DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 – Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Die meisten aufgezeigten Normen betreffen Regelungen für Hersteller der Leuchten und haben nicht unmittelbar etwas mit dem Errichter der Anlage selbst zu tun. Dies ändert sich jedoch, wenn Leuchten für den Betrieb an Notbeleuchtungsanlagen umgebaut oder Notlichtmodule nachgerüstet werden müssen.

Was muss ich hinsichtlich der Konformität meiner Leuchten beachten?

Wenn Sie eine Leuchte umbauen oder diese für Ihre Zwecke technisch anpassen müssen, ist dies eine wesentliche Veränderung gegenüber dem Originalzustand. Dadurch wird derjenige zum Hersteller der Leuchte, der diese umgebaut und in Verkehr gebracht hat. Für das umgebaute und neu in Verkehr gebrachte Produkt, muss der Hersteller eine neue Konformitätsbewertung durchführen und eine neue Konformitätserklärung bereit stellen. Der Hersteller kann dann auch der Installateur sein, der baulich eine Leuchte mit entsprechenden Komponenten nachrüstet.

Hilfe bieten hierbei die Leuchtenhersteller selbst an. Wenn Sie diese Problem ereilt, sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen den Service an, Leuchten in unserem Hause auf technische Machbarkeit zu prüfen und bei Bedarf diese auch entsprechend umzubauen.

Welche elektrotechnischen Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die Einhaltung der EMV-Vorschriften steht bei allen Herstellern dabei im Fokus. Es muss verhindert werden, dass technische Geräte andere Geräte durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte stören oder auch gestört werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gleichspannungstauglichkeit der eingesetzten Leuchten. Dies allein garantiert jedoch noch keinen sicheren Betrieb. Die meisten Standard Dali-Vorschaltgeräte vertragen heutzutage einen AC/DC Betrieb, doch kommt es auf den Spannungsbereich an. Dabei trennt sich dann die Spreu vom Weizen.
Die Spannungshöhe variiert je nach Entladezustand der zentralen Batterieversorgung zwischen 175V DC und 254V DC. In diesem Spannungsbereich müssen Leuchten für den Einsatz an Notbeleuchtungsanlagen sicher funktionieren. Dies muss der Errichter der Anlage entsprechend sicherstellen.

Wenn Sie unsicher sind ob Ihre Leuchten den Anforderungen entsprechen, helfen wir Ihnen gern mit einer Tauglichkeitsprüfung in unserem Hause weiter.

Welche lichttechnischen Anforderungen muss ich beachten?

Hier müssen insbesondere die lichttechnischen Anforderungen der DIN EN 1838 erfüllt werden. Bereits während der Planungsphase von Bauvorhaben werden dazu entsprechende Lichtberechnungen durchgeführt. Diese zeigen wo und wieviele Leuchten eingesetzt werden müssen. Wurden nun Leuchten technisch verändert, könnte dies auch die lichttechnischen Eigenschaften der Leuchte verändert haben. Dies könnte im ungünstigsten Fall eine neue Lichtberechnung und Lichtverteilung der Leuchten bedingen. Wenn die Eingriffe auch das Leuchtmittel umfassen, könnte auch eine neue, lichttechnische Vermessung der Leuchte nötig werden.

Weitere Anforderungen an Notleuchten nach DIN EN 60598-2-22

Die besonderen Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtung werden in der DIN EN 60598-2-22 geregelt. Die Anforderungen nach dieser Norm müssen wie folgt erfüllt werden, u.a. sind folgende Punkte gefordert:

Typenschild
Es gelten besondere Anforderungen an das Typenschild. Das Typenschild, der umgebauten Leuchten muss an die neuen Bedingungen angepasst und ggf. ersetzt werden. Unter anderem ist das Typenschild mit Angaben über Betriebsart und der Bemessungsbetriebsdauer bei Einzelbatterieleuchten zu erweitern.

Schutzvorrichtung
Notleuchten müssen eine Schutzvorrichtung haben, die die Leuchte im Fall eines Fehlers (Kurzschluss oder Überlast) vom Stromkreis trennt. Ein Defekt an einer Leuchte darf keinen negativen Einfluss auf den Stromkreis bzw. keine anderen Leuchten in dem Stromkreis beeinflussen.
Dies schließt auch die vielmals in Altanlagen anzutreffenden Glühbirnen aus. Bei diesen kann es, beim verglühen des Glühdrahtes zu einem Kurzschluss im Stromkreis und somit zu einem Totalausfall kommen. Dies bedingt den Austausch noch vorhandener Leuchtmittel, hin auf LED- oder Kompaktleuchtstoffmittel. .

Schlagfestigkeit
Notleuchten müssen eine Schlagfestigkeit von IK03 an allen äußeren Teilen besitzen. Die EN50295:98, als neuer europäischer Standard für Gehäuse, enthält die IK-Testklassen für Schlagfestigkeit. Die Prüfungen dazu sind in der EN 50102 beschrieben.


 

Welche Anforderungen bestehen an die Zentralbatterieanlage?

Leistungfaktor-Korrekturfilter PFC Vorschaltgeräte
Was müssen Sie zusätzlich beachten, wenn Sie Allgemeinleuchten an Ihrer zentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlage betreiben möchten?
Bei der heutigen LED Technik stehen die stark erhöhten Einschaltströme im Fokus der Anlagenhersteller. Gerade bei Nutzung von Leuchten minderer Qualität und schlechtem Wirkungsgrad an zentralen Batterieversorgungen (CPS, LPS) können hier schnell einige Ampere zusammen kommen. Wir als Hersteller setzen bereits seit längerem auf Leistungfaktor-Korrekturfilter, so genannte PFC Vorschaltgeräte. Diese reduzieren die Einschaltspitzen und somit die Gesamtströme während des Einschaltvorganges. Zu beachten wäre, dass neben der Anlagentechnik auch die Stromkreise (hier Sicherungen) entsprechend ausgelegt werden.


Betriebsmodi von DALI-Vorschaltgeräten
DALI-Vorschaltgeräte in Ihrer Anwendung haben verschiedene Betriebsmodi. Wir möchten hier nur kurz über den Bereich AC / DC Versorgung schreiben. DALI-Vorschaltgeräte können so programmiert werden, dass diese bei anstehender Gleichspannung am Spannungseingang, die angeschlossenen Leuchtmittel im Lichtstrom verändern können. Dies wird meist in diesem Zusammenhang genutzt um im DC-Notlichtbetrieb den Lichtstrom der Leuchte abzusenken. Dadurch kann man die Batteriekapazität entsprechend reduzieren und an die neuen Leistungsanforderungen anpassen. Noch eine Anmerkung dazu. Beachten Sie bitte, dass eine Reduzierung der Lichtstärke über das DALI-EVG nicht linear mit der Leistungsreduzierung einhergeht. Diese Verlaufskurve ist logarythmisch, daher entnehmen Sie die Werte aus den Herstellerangaben der Gerätehersteller.

Auslegung der Batterieanlage
Wie bereits erwähnt muss die zentrale Batterieversorgung (CPS, LPS) auch bei Verwendung von DALI-Leuchten auf die 100-prozentige AC-Leistung der Leuchte ausgelegt werden. Im Gegensatz dazu, reicht im DC-Betrieb nur die reduzierte DC Leistung der Verbraucher als Grundlage für die Auslegung der Batterie. Dies hat den Vorteil, dass die Batterieleistung geringer ausfallen kann als die tatsächlich angeschlossene AC-Leistung der Verbraucher.

Verwendung von Notleuchten mit Einzelbatterie

Sollten Allgemeinleuchten zum Betrieb als Einzelbatterieleuchten umgebaut werden, gelten die gleichen bereits erwähnten Anforderungen hinsichtlich der Herstellererklärungen. Darüberhinaus ist durch den erhöhten Platzbedarf in der Leuchte zu prüfen, ob alle Komponenten untergebracht werden können.
Dabei spielt auch die Temperaturverteilung in der Leuchte eine wichtige Rolle. Auch hier erhalten Sie Unterstützung durch unser Technikerteam, welches Ihre Leuchte prüft und Vorschläge zur Umsetzung macht.
Für die Nutzung von Allgemeinleuchten als Einzelbatterieleuchte haben Sie die Möglichkeit spezielle Vorschaltgeräte mit dem vorhandenen Leuchtmittel zu nutzen. Davon kommt man jedoch langsam ab, da durch eine Vielzahl von LED-Treibern und Leuchtmitteln vorher die Funktion vielmals getestet werden muss. Vielmehr geht man dazu über, komplett separate Systeme (LED, Vorschaltgerät, Akku) in die Leuchten einzubauen. Dies ist meist die einfachste Lösung. Noch besser ist es – da es meist Außenleuchten betrifft – nur die LED-Leuchtmittel in der Leuchte verbauen und die Elektronik in den Innenbereich zu setzen. Dabei ist darauf zu achten, dass lt. Norm die abgesetzte Elektronik max. 1m entfernt platziert wird. Abweichungen davon sollten technisch und sachverständlich abgeklärt werden. Eine weitere gern genutzte Variante sind kleine, batteriegestützte Wechselrichtergeräte. Diese Geräte haben einen internen 12V Akku, der bei Stromausfall die Versorgungsspannung über einen eingebauten Wechselrichter am Ausgang aufrecht erhält. Ausgangsseitig stellen diese Geräte eine AC-Rechteckspannung 230V/50Hz zur Verfügung, mit der die meisten Allgemeinleuchten betrieben werden können. Achten Sie bei der Unterbringung auf eventuelle Anforderungen hinsichtlich der Leitungsanlagenrichtlinie und des Brandschutzes. Diese entfallen normalerweise bei Einzelbatterieanlagen, könnten jedoch bei diesen Anwendung in den Fokus rücken.

Zusammengefasst

Bei dem Umbau von Allgemeinleuchten zu Notleuchten ist sehr viel zu beachten und die damit verbundenen Prüfungen können sehr umfangreich ausfallen. Fehlen die entsprechenden Nachweise für in Verkehr gebrachte umgebaute Leuchten, kann bei der Sachverständigenprüfung die Abnahme verweigert werden. Die Leuchten der Firma GAZ bieten all diese Nachweise und werden nach EN 60598-2-22 gebaut. Für Ihre Anforderungen halten wir eine Auswahl an Leuchten für sowohl Allgemein- als auch für Notbeleuchtung vor. Sollte dabei nichts für Ihr Bauvorhaben dabei sein, prüfen wir gern Ihre Leuchten auf Nutzung an Notbeleuchtungsanlagen.

Haben Sie Fragen?

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Sie haben einen speziellen Anwendungsfall oder eine technische Problemstellung?
Wenden Sie sich bitte an das GAZ-Team und verlangen Sie den technischen Innendienst!

+49 (0) 375 77066-0   |   shop@gaz.de

 

 


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