AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für Verträge der GAZ, es sei denn, GAZ bestätigt andere Vereinbarungen schriftlich. Für Verbraucher sind diese Geschäftsbedingungen nicht maßgebend.

2. Vertrag
Der Vertragsinhalt zwischen den Parteien wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung wiedergegeben.

3. Preise
Die vereinbarten Preise gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Fracht- und Verpackungskosten entstehen gesondert.

Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Allgemein wird jeder Vertrag in voller Höhe ausgeliefert, es gelten jedoch Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % als vereinbart.

4. Lieferfristen
Nur schriftlich vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.

Falls GAZ eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, muss der Besteller mahnen und dabei der GAZ eine Nachlieferfrist von mindestens 15 Werktagen gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kommt die GAZ in Verzug.

Liefert die GAZ bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ein über den Rücktritt hinaus gehender Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.

5. Lieferung
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelangen alle Liefer- und Frachtsendungen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zum Versand.

6. Sachmängel
GAZ verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung alle mangelbehafteten Teile zu ersetzen, soweit diese Sachmängel unverzüglich bei Erhalt der Ware vom Besteller schriftlich gerügt worden sind. Der Besteller verpflichtet sich deshalb, alle gelieferten Teile auf die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit bei Erhalt der Lieferung unverzüglich zu untersuchen.

7. Haftung
Die Haftung der GAZ wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch bei einer eventuellen Verletzung von Aufklärungs- uns Beratungspflichten, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Bestimmung eine andere Verantwortlichkeit beinhaltet.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und indirekte Schäden und Folgeschäden wird vollständig ausgeschlossen.

Diese Haftungsbegrenzungen und der Haftungsausschluss gelten auch zu Gunsten der Angestellten, Verrichtungsgehilfen, Erfüllungsgehilfen und Zulieferer von GAZ.

Für Personenschäden gilt die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der vertraglichen Vergütungen Eigentum der GAZ. Bei Verarbeitung steht GAZ das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu der Summe sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Werden die von GAZ gelieferten Waren mit anderen Gegenständen verbunden und erlischt dadurch das Eigentum dieser Waren, so vereinbaren die Parteien, dass die Eigentumsrechte des Bestellers an der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der von GAZ gelieferten Vorbehaltsware auf die GAZ übergeht und der Besteller die neue Sache unentgeltlich für GAZ verwahrt.

Der Besteller ist zur Veräußerung der von GAZ gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bis auf Widerruf berechtigt. Der Besteller ist gehalten, die Rechte der GAZ beim Weiterverkauf der unter Vorbehalt gelieferten Waren und Produkte auf Kredit zu sichern. Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, den Abschluss von Factoringgeschäften vorher gegenüber GAZ anzuzeigen.

Der Besteller tritt an GAZ bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Waren entstehenden Forderungen zur Sicherung der vertraglichen Vergütungen ab. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Er handelt hier als Treuhänder für die GAZ und wird die von seinen Kunden gezahlten Beträge im Umfang der seitens GAZ gelieferten Waren in Höhe der vereinbarten Bruttopreise unverzüglich an die GAZ auskehren.

Waren, die der Besteller bzw. Vertragspartner der GAZ im Voraus bezahlt, unterliegen nicht dem Eigentumsvorbehalt und dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Vielmehr geht das Eigentum an diesen im Voraus bezahlten Waren unmittelbar mit der Lieferung auf den Besteller über.

9. Verjährung
Alle Ansprüche gegenüber der GAZ verjähren spätestens in einem Jahr mit Entstehung des Anspruches. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die GAZ verursacht worden sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zwickau. Es gilt deutsches Recht.

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