GAZ-Academy: News aus dem Normen-Dschungel

News vom Normen-Dschungel

DIN/TR 4844-4:2020-07 (TR = technischer Report)
Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und -zeichen
Teil 4 – Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung

 

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Einleitung

 

Die DIN/TR 4844-4 ist der Ersatz für die DIN SPEC 4844-4:2014-04 bzw. deren Entwurf von 2019-04. Sie dient als Ergänzung zu den grundlegenden Normen zur Sicherheitskennzeichnung (DIN 4844, DIN EN ISO 7010, Normenreihe DIN ISO 3864 und DIN ISO 23601) und beinhaltet Empfehlungen und Erläuterungen zur praktischen Anwendung.

Es handelt sich hierbei um keine Norm, sondern um einen Sachstandsbericht. Dieser dient der Information über den Stand der Normung und kann bei späteren Normungsarbeiten als Grundlage herangezogen werden.

Die Anwendung ist grundsätzlich freiwillig, sollte jedoch für eine konsistente Darstellung der Sicherheitskennzeichnung angewendet werden.

Es sollte davon ausgegangen werden, dass dieser technische Report als „Stand der Technik“ ausgelegt wird!

 

Kennzeichnung von Fluchtwegen

 

Wie gewohnt erfolgt die Kennzeichnung als Kombination von Sicherheitszeichen mit Zusatzzeichen.
Neu ist eine Differenzierung zwischen folgenden Arten von Fluchtwegen und die daraus resultierende Kennzeichnung:

 

Kennzeichnung von Fluchtwegen, die an einem Notausgang enden:

ISO 7010-E001

ISO 7010-E001

ISO 7010-E002

ISO 7010-E002

           

Kennzeichnung von Fluchtwegen, die an einem Notausstieg zur Selbst- bzw. Fremdrettung enden:

ISO 7010-E019

ISO 7010-E019

ISO 7010-E016

ISO 7010-E016

ISO 7010-E017

ISO 7010-E017

         

Kennzeichnung von Fluchtwegen, für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen:

ISO 7010-E026

ISO 7010-E026

ISO 7010-E030

ISO 7010-E030

           

Die vorgenannten Sicherheitszeichen werden durch folgende Zusatzzeichen ergänzt:

Richtungspfeil Typ D nach DIN ISO 3864-3

 

Das Dokument verweist, bezugnehmend auf Gestaltung der Sicherheitszeichen, auf die DIN IEC 16069. Diese beinhaltet eine tabellarische Übersicht möglicher Kombinationen und deren Bedeutung. (siehe auch GAZ Planungshandbuch, Seite 122)

Dies bedeutet, dass gemäß der DIN/TR 4844-4 jetzt der „Pfeil nach OBEN“ angewendet werden soll!

Auf die Verwendung weiterer Zusatzzeichen, also einer Kombination mit einem dritten Zeichen, sollte verzichtet werden.

 

Montagehöhe von Sicherheitszeichen

 

Grundsätzlich regelt die DIN EN 1838 die maximale Montagehöhe von Sicherheitszeichen. (siehe auch GAZ Planungshandbuch, Seite 120)
Die DIN/TR 4844-4 verdeutlicht nunmehr diesen Punkt und gibt Empfehlungen zu Montagehöhen wie folgt an: 

Sicherheitszeichen in Räumen, Fluren und über Türen sollten mittig zum Fluchtweg in einer Höhe von 2,0 m bis 2,5 m montiert werden. Gemessen wird jeweils vom Fußboden bis zur Unterkante des Sicherheitszeichens.

Sicherheitszeichen die über einer Höhe von 2,5 m montiert werden, sollten zur Erhöhung der Aufmerksamkeit deutlich größer ausgeführt werden. Leider fehlt
eine definierte Aussage was unter „deutlich größer“ zu verstehen ist.

Für Sicherheitszeichen die parallel zur Fluchtwegrichtung an Wänden montiert werden, wird eine Höhe von 1,8 m bis 2,1 m empfohlen.

Hier ergibt sich ein Widerspruch zur DIN EN 1838 Pkt. 4.1 Abs. 1, diese fordert grundsätzlich eine Montagehöhe ≥ 2,0m!

 

 

Montagehöhe von Sicherheitszeichen
für nicht gefähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen

 

Neu definiert werden die Montagehöhen für Sicherheitszeichen in Fluchtwegen für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen.

Diese sollten an Wänden parallel zur Fluchtwegrichtung und neben Türen montiert und in einer Höhe von 1,2 m bis 1,4 m
(siehe DIN 18040-1:2010-10, Tabelle 1)
angebracht werden.

Diese Kennzeichnung sollte ergänzend zur sonstigen Fluchtwegkennzeichnungen erfolgen.

 

Montagehöhe Sicherheitszeichen Gehbehinderung 

 

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