GAZ-Academy: Änderungen in der neuen DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12

GAZ-Academy:

Änderungen in der neuen DIN VDE V 0108-100-1

(VDE V 0108-100-1):2018-12

 

 

Was ist neu in der DIN VDE V 0108-100-1 aus 12:2018 gegenüber der vorhergehenden Version? Ein kleiner Überblick der ergänzenden Vorschläge zu EN 50172:2004 aus der aktuellen Vornorm DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12.

Da die Anwendung dieser Vornorm – vom UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE) – empfohlen wird, hier ein kurzer Überblick der wichtigsten Anpassungen dazu.


Beleuchtung von Rettungseinrichtungen

Wesentliche Anpassungen wurden grundlegend hinsichtlich der Begriffsbestimmung vorgenommen. Es wurde nochmal die Funktion einer Sicherheitsbeleuchtung in Bezug auf verschiedene Einsatzorte näher definiert und die Anforderungen aus der 1838 hinsichtlich der Beleuchtung von 1. Hilfe-Stellen und Rettungseinrichtungen enger gefasst. Aufgenommen wurden dahingehend, unter Pkt 4.1 c) „eine ausreichende Beleuchtung der Erste-Hilfe-Stellen, der Brandbekämpfungseinrichtungen und/oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege, von Fluchtgeräten, Rufanlagen und Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung.“

Für diese punktuelle Beleuchtung der Rettungseinrichtung mit mindestens 5lx, können Sie unsere Sicherheitsleuchte ATRIA nutzen. Mit den entsprechenden Hinweisschildern werden die o.g. Stellen nicht nur beleuchtet sondern auch nach Norm gekennzeichnet.


 
Mindestanforderungen an Sicherheitsbeleuchtung

Die Mindestanforderungen an die Mindestbeleuchtungsstärken, Umschaltzeiten und Bemessungsbetriebsdauer werden auf die Anforderungen aus der DIN EN 1838 und der anhängenden Tabelle A.1 neu bezogen. Dahingehend entfallen die Anforderungen an die Beleuchtungsstärke von 3lx in Bühnenbereichen, sofern nationale oder lokale Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
 
Überwachung von Endstromkreisen

In Bezug darauf, dass die Sicherheitsbeleuchtung auch bei örtlichem Stromausfall wirksam werden soll, könnte dies eine Überwachung der Endstromkreise der allgemeinen Stromversorgung nach sich ziehen. Dies wird als Anmerkung zum Pkt 4.1 Allgemeines ergänzt. Dies kann mittels 3-Phasenwächter oder intelligenten Bus-Netzwächtern erfolgen. Dabei wird der Zustand einzelner Sicherungsabgänge der Allgemeinstromversorgung, sowie die Spannungsqualität überwacht und bei einer Störung an die Zentralbatterieanlage gemeldet.

Ungewolltes Einschalten verhindern

Gemäß Punkt 4.4.1 sind Stromkreise der Sicherheitsbeleuchtung in Betriebsruhezeiten so zu schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für Sicherheitsbeleuchtung verhindert wird. Technisch kann dies mittels Schaltkontakten einer Zeitschaltuhr oder Schließanlage im Objekt erfolgen. Diese werden an einer zentralen Schnittstelle der Sicherheitsbeleuchtung angeschlossen und ausgewertet.

Stufenbeleuchtung

Weiterhin müssen Stufen in betriebsmäßig verdunkelten Räumen gem. Pkt 4.4.5, auch bei Verdunkelung erkennbar sein. Dies bedingt eine separate Stufenbeleuchtung in diesen Bereichen in Dauerschaltung. Neben den gängigen Stufeneinbauleuchten werden auch, wie aus Kino- oder Theatersälen bekannt, Stufenkantenleuchten eingesetzt. Durch eine Vielzahl an verschiedenen Profilen können alle baulichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Auswahl dazu finden Sie bei unserer STAIRLIGHT.

 
Zentrale Überwachung von Einzelbatterieleuchten

Ein interessanter neuer Punkt, welcher zu einigen Diskussionen führen kann, wird unter Pkt. 5.4.1 „Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung“ besprochen.

Demnach muss der Zustand der Stromquelle für Sicherheitszwecke überwacht und an zentraler Stelle angezeigt werden. Dies war bisher bei Zentralbatterieanlagen gängige Praxis. Neu kommt hier der Satz hinzu „Diese Anforderung gilt auch für Einzelbatterieleuchten“. Dies bedingt nun auch bei Einzelbatterieanlagen eine zentrale Auswertung des Zustandes jeder einzelnen Leuchte.
Derzeitig werden Überwachungssysteme für Einzelbatterieleuchten als funk- oder kabelgebundene Systeme angeboten.
Beide haben Vor- und Nachteile bei der Anwendung.
Bei der Funküberwachung stehen besondere Flexibilität und einfache Installation, einem höheren Anschaffungspreis und ggf. Empfangsschwierigkeiten durch die Gebäudebauart gegenüber.
Wenn eine kabelgebundene Überwachung eingesetzt wird, stehen Störungsunempfindlichkeit und sicherer Betrieb, einem erhöhten Aufwand bei der Verkabelung entgegen.

 

Haben Sie Fragen?

Sie haben weitere Fragen zum Thema?
Sie haben einen speziellen Anwendungsfall oder eine technische Problemstellung?
Wenden Sie sich bitte an das GAZ-Team und verlangen Sie den technischen Innendienst!

+49 (0) 375 77066-0   |   shop@gaz.de

 

 


Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel